Westbalkanregelung Arbeitsvisum: Dein vollständiger Leitfaden

Du hast einen Arbeitsvertrag von einem deutschen Unternehmen in der Hand. Der Job wartet, die Kollegen sind informiert, und du kannst es kaum erwarten, endlich anzufangen. Jetzt fehlt nur noch das Visum. Du gehst zur deutschen Botschaft, reichst deine Unterlagen ein, und der Beamte blättert durch die Dokumente. Alles vollständig, alles korrekt übersetzt, alles mit Stempel und Unterschrift. Ein Nicken, ein Termin für die Abholung. Und schon bald sitzt du im Flieger nach Deutschland. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da.

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Das brauchst du für dein Arbeitsvisum nach der Westbalkanregelung

  1. Gültiger Reisepass (noch mindestens 6 Monate gültig, mit beglaubigter Übersetzung)
  2. Unterschriebener Arbeitsvertrag mit deutschem Arbeitgeber (Original und beglaubigte Übersetzung)
  3. Zeugnisse und Nachweise über Berufserfahrung (beglaubigte Übersetzung)
  4. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (beantragt dein Arbeitgeber)
  5. Nachweis über Krankenversicherung für Deutschland
  6. Ausgefülltes Visumsantragsformular
  7. Biometrisches Passfoto
  8. Nachweis über Unterkunft in Deutschland (z.B. Mietvertrag oder Bestätigung vom Arbeitgeber)

Wichtig: Die Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Private Übersetzungen oder Übersetzungen von Freunden werden abgelehnt.

Was ist die Westbalkanregelung?

Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) ist eine Sonderregelung für Staatsangehörige aus sechs Ländern:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Der entscheidende Vorteil: Du brauchst keine formale Anerkennung deiner Berufsausbildung. Es reicht ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber. Das bedeutet: Auch ohne Studium, auch ohne anerkannte Ausbildung kannst du in Deutschland arbeiten.

Die Voraussetzungen auf einen Blick

  • Du hast einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber
  • Dein Arbeitgeber hat die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt
  • Du warst in den letzten 24 Monaten nicht auf Sozialleistungen in Deutschland angewiesen
  • Es sind noch Plätze im Jahreskontingent verfügbar
Kontingent 2025: Die Bundesregierung hat das Kontingent auf 50.000 Visa pro Jahr erhöht. Die Plätze werden nach Eingang der Anträge vergeben. Wer zuerst kommt, hat bessere Chancen.
Gemäß § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien die Zustimmung zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Quelle: gesetze-im-internet.de

In 7 Schritten zum Arbeitsvisum

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 8 bis 12 Wochen vom Jobangebot bis zur Einreise. Hier siehst du, was wann passiert und was du tun musst.

Schritt 1: Jobangebot erhalten und Arbeitsvertrag unterschreiben

Dein zukünftiger Arbeitgeber schickt dir einen Arbeitsvertrag. Lies ihn genau durch und unterschreibe ihn. Du brauchst das Original für die Botschaft. Falls der Vertrag in deiner Landessprache verfasst ist, muss er ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.

Arbeitsvertrag übersetzen lassen →

Schritt 2: Dein Arbeitgeber beantragt die Vorabzustimmung

Dein Arbeitgeber muss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Zustimmung einholen. Das nennt sich Vorabzustimmungsverfahren. Die BA prüft, ob die Arbeitsbedingungen gleichwertig mit denen deutscher Arbeitnehmer sind, ob der Lohn den Vorgaben entspricht und ob noch Plätze im Kontingent verfügbar sind. Die Dauer liegt bei etwa 2 bis 4 Wochen.

Schritt 3: Dokumente zusammenstellen und übersetzen lassen

Während dein Arbeitgeber auf die Zustimmung wartet, bereitest du deine Dokumente vor. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Das betrifft deinen Reisepass, Zeugnisse, Arbeitsnachweise und den Arbeitsvertrag (falls nicht auf Deutsch).

Zeugnis übersetzen lassen →

Pass übersetzen lassen →

Schritt 4: Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren

Sobald die Vorabzustimmung da ist, vereinbarst du einen Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat in deinem Land. Die Wartezeiten variieren je nach Standort und Saison. In Tirana sind es etwa 4 bis 6 Wochen, in Pristina 6 bis 8 Wochen, in Belgrad 3 bis 5 Wochen. Vereinbare den Termin so früh wie möglich.

Schritt 5: Visumsantrag ausfüllen und Unterlagen einreichen

Am Tag deines Termins bringst du alle Unterlagen mit: Ausgefülltes Visumsantragsformular, Reisepass mit Kopie und beglaubigter Übersetzung, biometrisches Passfoto, Arbeitsvertrag mit beglaubigter Übersetzung, Zeugnisse mit beglaubigten Übersetzungen, Krankenversicherungsnachweis, Unterkunftsnachweis und deinen Lebenslauf auf Deutsch. Die Visumsgebühr beträgt 75 Euro.

Schritt 6: Bearbeitungszeit abwarten

Die Botschaft prüft deinen Antrag. Die Bearbeitungszeit liegt bei 4 bis 8 Wochen, kann aber je nach Auslastung variieren. Während der Wartezeit kannst du den Status online verfolgen, sofern deine Botschaft das anbietet. Falls Unterlagen fehlen, kontaktiert dich die Botschaft.

Schritt 7: Visum abholen und nach Deutschland einreisen

Sobald dein Visum genehmigt ist, wirst du benachrichtigt. Du holst deinen Pass mit dem eingeklebten Visum ab. Dann reist du innerhalb der angegebenen Frist ein (meist 3 Monate nach Ausstellung), meldest dich beim Einwohnermeldeamt an und beantragst mit deinem Arbeitsvertrag die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.

Tipp: Beginne frühzeitig mit den Übersetzungen. Beglaubigte Übersetzungen dauern 3 bis 4 Werktage. Mit Express geht es in 24 Stunden (Mo-Fr).

Diese Dokumente musst du übersetzen lassen

Die deutsche Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Private Übersetzungen oder Übersetzungen von Bekannten werden abgelehnt, und du musst einen neuen Termin machen.

Arbeitsvertrag

Was: Der unterschriebene Arbeitsvertrag mit deinem deutschen Arbeitgeber
Warum: Das Herzstück deines Antrags. Er beweist das konkrete Jobangebot und zeigt Gehalt, Position und Arbeitsbedingungen
Was muss drinstehen: Name und Adresse des Arbeitgebers, deine Position, Gehalt (mindestens Mindestlohn), Arbeitszeiten, Arbeitsbeginn
Übersetzung nötig (falls nicht auf Deutsch) Jetzt übersetzen lassen

Zeugnisse und Arbeitsnachweise

Was: Schulabschlusszeugnis, Berufsausbildungszeugnis (falls vorhanden), Arbeitszeugnisse von früheren Arbeitgebern
Warum: Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob du für die Stelle geeignet bist. Gute Zeugnisse erhöhen deine Chancen.
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Reisepass

Was: Dein gültiger Reisepass (noch mindestens 6 Monate gültig)
Warum: Die Botschaft benötigt eine beglaubigte Übersetzung der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Gültigkeit)
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Lebenslauf

Was: Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch mit allen beruflichen Stationen
Warum: Gibt der Botschaft einen schnellen Überblick über deinen Werdegang
Keine Übersetzung nötig (schreibe ihn direkt auf Deutsch)

Krankenversicherungsnachweis

Was: Bestätigung einer Krankenversicherung, die ab dem ersten Tag in Deutschland gilt
Warum: Pflicht für die Einreise. Dein Arbeitgeber meldet dich meist bei einer gesetzlichen Kasse an.
Meist keine Übersetzung nötig (auf Englisch oder Deutsch ausgestellt)

Unterkunftsnachweis

Was: Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung oder Bestätigung vom Arbeitgeber
Warum: Die Botschaft will wissen, wo du in Deutschland wohnen wirst
Meist keine Übersetzung nötig (auf Deutsch ausgestellt)

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt und decken alle Westbalkan-Sprachen ab: Albanisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch, Mazedonisch und Montenegrinisch. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Wähle beim Bestellen "PDF & Original per Post".

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
4.8/5
Trustpilot Bewertung

Der Beamte nickt bei:

Deutsche Botschaft Tirana
Deutsche Botschaft Pristina
Deutsche Botschaft Belgrad
Deutsche Botschaft Sarajevo
Deutsche Botschaft Skopje
Deutsche Botschaft Podgorica
Ausländerbehörde
Bundesagentur für Arbeit

Behörden und Gesetze: So ist die Westbalkanregelung geregelt

Die Westbalkanregelung basiert auf § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Sie wurde 2015 eingeführt und seitdem mehrfach verlängert. Die aktuelle Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025, eine Verlängerung wird erwartet.

Zuständige Behörden

Behörde Aufgabe
Bundesagentur für Arbeit (BA) Prüft die Arbeitsbedingungen und erteilt die Vorabzustimmung. Dein Arbeitgeber stellt dort den Antrag.
Deutsche Botschaft / Generalkonsulat Prüft deinen Visumsantrag und stellt das Visum aus
Ausländerbehörde (nach Einreise) Erteilt dir die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise

Kontaktdaten der Botschaften

  • Tirana (Albanien): Deutsche Botschaft, Rruga Skënderbej 8
  • Pristina (Kosovo): Deutsche Botschaft, Azem Jashanica 17
  • Belgrad (Serbien): Deutsche Botschaft, Kneza Miloša 74-76
  • Sarajevo (Bosnien): Deutsche Botschaft, Skenderija 3
  • Skopje (Nordmazedonien): Deutsche Botschaft, Lerinska 59
  • Podgorica (Montenegro): Deutsche Botschaft, Hercegovačka 10
Die Regelung ist im § 26 Abs. 2 BeschV verankert und wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 in den aktuellen Rechtsrahmen eingebettet. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Häufige Fehler bei der Westbalkanregelung

Diese Fehler verzögern dein Visum oder führen zur Ablehnung:

1. Keine beglaubigte Übersetzung

Der häufigste Fehler: Dokumente werden ohne Übersetzung oder mit einer privaten Übersetzung eingereicht. Die Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Das bedeutet: Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer.

2. Reisepass zu kurz gültig

Dein Pass muss noch mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus gültig sein. Wenn er früher abläuft, musst du erst einen neuen beantragen.

3. Zu spät um das Kontingent bewerben

Die 50.000 Plätze pro Jahr sind begehrt. Besonders zu Jahresbeginn gehen viele Anträge ein. Wer wartet, riskiert, dass das Kontingent erschöpft ist.

4. Arbeitgeber beantragt keine Vorabzustimmung

Manche Arbeitgeber wissen nicht, dass sie aktiv werden müssen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist Pflicht. Ohne sie wird kein Visum erteilt.

5. Unvollständige Unterlagen beim Botschaftstermin

Fehlende Dokumente bedeuten: Neuer Termin, weitere Wochen Wartezeit. Checke die Liste der Botschaft genau und bring lieber ein Dokument zu viel mit als eines zu wenig.

6. Sozialleistungsbezug in den letzten 24 Monaten

Wer in den letzten zwei Jahren Sozialleistungen in Deutschland bezogen hat (z.B. Arbeitslosengeld II), ist von der Westbalkanregelung ausgeschlossen. Das gilt auch für kurze Bezugszeiten.

Tipp: Bestell deine Übersetzungen, sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. So hast du sie rechtzeitig für den Botschaftstermin.

Häufige Fragen zur Westbalkanregelung

Nein, das ist der große Vorteil der Westbalkanregelung. Du brauchst keine formale Anerkennung deiner Qualifikation. Es reicht ein konkretes Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers. Die Regelung gilt für alle Berufe, auch für Helfer- und Anlerntätigkeiten.

In der Regel 8 bis 12 Wochen. Das hängt von der Bearbeitungszeit der Bundesagentur für Arbeit (2-4 Wochen), den Wartezeiten für einen Botschaftstermin (3-8 Wochen je nach Land) und der Visumsbearbeitung (4-8 Wochen) ab.

Die Visumsgebühr beträgt 75 Euro. Dazu kommen die Kosten für beglaubigte Übersetzungen deiner Dokumente. Den genauen Preis für deine Übersetzung siehst du direkt auf unserer Produktseite, nachdem du dein Dokument hochgeladen hast.

Wenn die 50.000 Plätze für das Jahr vergeben sind, musst du auf das nächste Jahr warten. Die Plätze werden nach Eingang der Anträge vergeben. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Ja, aber deine Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder) muss einen separaten Antrag auf Familiennachzug stellen. Das ist erst möglich, nachdem du deine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten hast. Für den Familiennachzug werden ebenfalls beglaubigte Übersetzungen benötigt, z.B. der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder.

Nicht unbedingt. Wenn der Vertrag in deiner Landessprache verfasst ist, muss er ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Die meisten deutschen Arbeitgeber stellen den Vertrag aber direkt auf Deutsch aus. In diesem Fall brauchst du keine Übersetzung des Vertrags.

Die Vorabzustimmung ist eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, dass dein Arbeitsplatz die Voraussetzungen erfüllt. Dein Arbeitgeber muss sie beantragen. Du selbst musst nichts tun. Die BA prüft, ob der Lohn angemessen ist und noch Plätze im Kontingent verfügbar sind.

In 3 bis 4 Werktagen ist deine beglaubigte Übersetzung fertig. Du erhältst zuerst ein PDF per E-Mail und dann das Original mit Stempel und Unterschrift per Post. Wenn es schneller gehen muss: Mit der Express-Option hast du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr).

Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt und enthalten Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Sie werden von allen deutschen Botschaften, der Bundesagentur für Arbeit und allen Behörden in Deutschland und der EU anerkannt.

Sie müssen einen Arbeitsvertrag aufsetzen und die Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das geschieht über das reguläre Verfahren zur Arbeitsgenehmigung. Nach der Zustimmung kann Ihr zukünftiger Mitarbeiter bei der Botschaft einen Visumsantrag stellen. Unterstützen Sie ihn dabei, indem Sie ihm alle notwendigen Informationen zur Unterkunft und Krankenversicherung geben.

Dein Arbeitsvisum wartet. Hol dir jetzt deine Übersetzungen.

Du hast den Arbeitsvertrag. Jetzt fehlen nur noch die beglaubigten Übersetzungen für die Botschaft. Lade dein Dokument hoch, sieh deinen Preis und bestelle. In wenigen Tagen hast du alles, was du für deinen Visumsantrag brauchst.

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