Du hast es geschafft. Du bist in Deutschland, hast einen Aufenthaltsstatus und endlich etwas Stabilität gefunden. Jetzt soll deine Familie nachkommen. Deine Frau, deine Kinder, vielleicht auch minderjährige Geschwister. Der Termin bei der deutschen Botschaft rückt näher, und du fragst dich: Welche Dokumente brauche ich eigentlich? Und was, wenn die Geburtsurkunde im Krieg verloren gegangen ist? Dieser Guide zeigt dir genau, welche beglaubigten Übersetzungen das Auswärtige Amt verlangt und wie du auch mit beschädigten oder fehlenden Unterlagen weiterkommst. Ein Schritt nach dem anderen, und bald sitzt ihr wieder zusammen am Tisch.
- ✓ Du erfährst genau, welche Dokumente die deutsche Botschaft verlangt
- ✓ Du weißt, was bei beschädigten, alten oder unleserlichen Urkunden zu tun ist
- ✓ Du verstehst, welche Übersetzungen beglaubigt sein müssen
- ✓ Du bekommst eine klare Checkliste für deinen Antrag
Das brauchst du für den Familiennachzug aus Syrien oder Afghanistan
- Geburtsurkunden aller nachziehenden Familienmitglieder (beglaubigte Übersetzung)
- Heiratsurkunde bei Ehegattennachzug (beglaubigte Übersetzung)
- Reisepässe oder Personalausweise (beglaubigte Übersetzung)
- Nachweis über deinen Aufenthaltsstatus in Deutschland (Aufenthaltstitel)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbescheinigung)
- Nachweis über gesichertes Einkommen (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise)
- Krankenversicherungsnachweis
- Ausgefüllte Visumantragsformulare
Hinweis: Alle Dokumente in arabischer Sprache (Syrien) oder Dari/Paschtu (Afghanistan) müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden. Die deutsche Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen.
Der Weg zur Familienzusammenführung: Diese Schritte erwarten dich
Schritt 1: Dokumente im Herkunftsland beschaffen
Deine Familie muss zuerst die Originaldokumente besorgen. Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Reisepässe. In Syrien und Afghanistan sind viele Dokumente durch den Krieg verloren gegangen oder beschädigt. Falls Originale fehlen, können oft Zweitschriften beim Standesamt oder der Gemeinde beantragt werden. Das kann Wochen oder Monate dauern, also beginne so früh wie möglich.
Schritt 2: Dokumente beglaubigt übersetzen lassen
Alle arabischen, Dari- oder Paschtu-Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die Botschaft verlangt beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Du kannst die Dokumente von deiner Familie per Post oder als Scan erhalten und dann hier online übersetzen lassen. Das spart Zeit und ist oft sicherer, als vor Ort einen Übersetzer zu finden.
→ Geburtsurkunde übersetzen lassen
Schritt 3: Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren
Deine Familie muss einen Termin bei der deutschen Botschaft buchen. Für syrische Staatsangehörige ist meist die Botschaft in Beirut zuständig, für afghanische Staatsangehörige die Botschaft in Islamabad. Die Wartezeiten können mehrere Monate betragen. Buche den Termin also, sobald du die Dokumente zusammen hast.
Schritt 4: Visum beantragen
Beim Termin werden alle Dokumente eingereicht: Originale, beglaubigte Übersetzungen, Nachweise über deine Situation in Deutschland. Die Botschaft prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es erleichterte Bedingungen, etwa beim Nachweis des Lebensunterhalts.
Schritt 5: Einreise nach Deutschland
Nach Genehmigung des Visums kann deine Familie nach Deutschland einreisen. Innerhalb von 90 Tagen muss die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dann seid ihr endlich wieder zusammen.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau so, wie es die deutsche Botschaft verlangt. Wähle beim Bestellen "PDF & Original per Post", denn die Botschaft benötigt das Original mit physischem Stempel.
Akzeptiert von:
Diese Dokumente musst du übersetzen lassen
Geburtsurkunden
Heiratsurkunde
Reisepass oder Personalausweis
Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde (falls zutreffend)
Dein Aufenthaltstitel
Wohnraum- und Einkommensnachweis
Was tun, wenn Dokumente fehlen, beschädigt oder unleserlich sind?
In Syrien und Afghanistan sind durch Krieg, Vertreibung und Flucht viele Dokumente verloren gegangen. Standesämter wurden zerstört, Archive sind unzugänglich. Die deutsche Botschaft kennt diese Probleme und hat Verfahren entwickelt, um trotzdem den Familiennachzug zu ermöglichen.
Wenn Originaldokumente fehlen
Zweitschriften beantragen: In vielen Fällen können Standesämter im Herkunftsland Duplikate ausstellen. Das kann lange dauern, ist aber der sicherste Weg. Frag bei der Gemeindeverwaltung oder dem Zivilstandsregister nach.
Eidesstattliche Versicherung: Wenn keine Urkunden mehr beschafft werden können, akzeptiert die Botschaft manchmal eidesstattliche Erklärungen. Diese müssen kombiniert werden mit anderen Nachweisen wie Schulzeugnissen, Taufurkunden oder Zeugenaussagen von Familienmitgliedern.
DNA-Test: Bei Zweifeln an der Verwandtschaft kann die Botschaft einen DNA-Test verlangen. Die Kosten (ca. 300-500 €) trägt der Antragsteller. Das Ergebnis ist eindeutig und beschleunigt oft das Verfahren.
Wenn Dokumente beschädigt oder unleserlich sind
Auch beschädigte Urkunden können übersetzt werden, solange die wichtigsten Informationen noch erkennbar sind: Name, Geburtsdatum, Ort. Der vereidigte Übersetzer vermerkt in der Übersetzung genau, welche Teile unleserlich sind. Die Botschaft entscheidet dann, ob das Dokument ausreicht oder eine Neuausstellung nötig ist.
Sprachen
Syrien: Dokumente sind meist auf Arabisch ausgestellt. Beglaubigte Übersetzungen Arabisch-Deutsch sind Standard bei uns.
Afghanistan: Dokumente können auf Dari (Persisch) oder Paschtu sein. Beide Sprachen werden von unseren vereidigten Übersetzern bearbeitet.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Nicht-beglaubigte Übersetzungen einreichen
Viele Antragsteller lassen Dokumente von Bekannten oder nicht-vereidigten Übersetzern übersetzen. Die Botschaft lehnt solche Übersetzungen ab. Das Ergebnis: Termin umsonst, neuer Termin nötig, Monate Verzögerung. Nur beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern werden akzeptiert.
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen einreichen
Wenn auch nur ein Dokument fehlt, wird der Antrag zurückgestellt. Das kann den Prozess um Monate verzögern. Prüf die Checkliste der Botschaft genau, bevor deine Familie den Termin wahrnimmt. Lieber einmal mehr prüfen als einmal zu wenig.
Fehler 3: Zu spät mit der Beschaffung beginnen
Die Beschaffung von Dokumenten aus Syrien oder Afghanistan kann sehr lange dauern, teilweise 6-12 Monate. Beginne so früh wie möglich mit dem Prozess. Warte nicht, bis der Botschaftstermin näher rückt.
Fehler 4: Falsche Angaben machen
Jede falsche Angabe, selbst aus Versehen, kann zur Ablehnung des Antrags führen. Im schlimmsten Fall wird ein Einreiseverbot verhängt. Sei präzise und ehrlich. Wenn du dir bei einem Datum unsicher bist, sag es lieber.
Fehler 5: Keine Kopien aufbewahren
Bewahre immer Kopien aller eingereichten Dokumente auf. Falls etwas verloren geht, hast du einen Nachweis. Scanne oder fotografiere alles, bevor du es einreichst.
Wie lange dauert der Familiennachzug? Und was kostet er?
Zeitplan
Dokumentenbeschaffung im Herkunftsland: 2-12 Monate, je nach Verfügbarkeit und Situation vor Ort
Beglaubigte Übersetzung: 3-4 Werktage (Standard) oder 24 Stunden mit Express (Mo-Fr)
Terminvergabe bei der Botschaft: 2-6 Monate Wartezeit
Bearbeitungszeit des Visumantrags: 6-12 Wochen nach dem Termin
Gesamtdauer: Rechne mit 12-24 Monaten vom Start bis zur Einreise. Je früher du anfängst, desto besser.
Kosten
Visumantragsgebühr: 75 € pro Person
Beglaubigte Übersetzungen: Ab 53,90 € pro Dokument (je nach Seitenzahl und Sprache). Du siehst deinen genauen Preis, bevor du bestellst.
Dokumentenbeschaffung im Herkunftsland: Variabel, oft mit Gebühren für Standesämter und Boten
DNA-Test (falls erforderlich): Ca. 300-500 €
Reisekosten zur Botschaft: Variabel, je nach Entfernung
Flugtickets nach Deutschland: Ca. 500-1.500 € pro Person
Häufige Fragen
Nein. Die deutsche Botschaft verlangt beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Übersetzungen, die in Syrien oder Afghanistan erstellt wurden, werden nicht akzeptiert. Du kannst aber die Dokumente per Scan erhalten und dann hier online übersetzen lassen.
Versuche zuerst, Zweitschriften beim zuständigen Standesamt im Herkunftsland zu beantragen. Wenn das nicht möglich ist, kann die Botschaft in Einzelfällen eidesstattliche Versicherungen akzeptieren, kombiniert mit anderen Nachweisen. Bei Verwandtschaftszweifeln kann auch ein DNA-Test durchgeführt werden. Lass dich bei der Botschaft beraten.
Du kannst die Dokumente per Post oder als Scan von deiner Familie erhalten und dann in Deutschland übersetzen lassen. Das ist oft schneller und sicherer. Die Botschaft akzeptiert ohnehin nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern.
Standard-Übersetzungen sind in 3-4 Werktagen fertig. Mit der Express-Option bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr). Das Original per Post folgt dann in 2-3 weiteren Werktagen.
Die Preise beginnen ab 53,90 € pro Dokument. Der genaue Preis hängt von der Seitenzahl und der Sprache ab. Du siehst deinen Preis direkt nach dem Hochladen, bevor du bestellst. Keine versteckten Kosten.
Ja, solange die wichtigsten Informationen wie Name, Datum und Ort noch erkennbar sind. Der Übersetzer vermerkt in der beglaubigten Übersetzung genau, welche Teile unleserlich sind. Die Botschaft entscheidet dann, ob das Dokument ausreicht.
Nein. Für die Verwendung bei deutschen Botschaften und Behörden reicht die beglaubigte Übersetzung. Eine Apostille ist nicht erforderlich. Syrien und Afghanistan sind zudem keine Mitglieder des Haager Übereinkommens, weshalb das Apostille-Verfahren dort ohnehin nicht gilt.
Das passiert nur, wenn die Übersetzung nicht von einem vereidigten Übersetzer stammt. Unsere Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern erstellt und erfüllen alle Anforderungen der deutschen Botschaften und Behörden. Bei Fragen erreichst du uns direkt, ohne Warteschleife.
Du zahlst erst, nachdem du die Übersetzung erhalten hast. Mit Klarna Rechnung prüfst du zuerst, dann zahlst du. Außerdem akzeptieren wir Kreditkarte, PayPal und Banküberweisung.
Wenn du als Flüchtling anerkannt wurdest und den Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach deiner Anerkennung beantragst, entfallen die Nachweise für Lebensunterhalt und Wohnraum (§ 29 Abs. 2 AufenthG). Diese Frist ist wichtig, also handle schnell nach deiner Anerkennung.
Diese Übersetzungen brauchst du für den Familiennachzug
Deine Familie wartet. Der erste Schritt ist einfach.
Lade dein Dokument hoch, sieh deinen Preis und bestelle deine beglaubigte Übersetzung. In 3-4 Werktagen liegt sie in deinem Postfach. Mit Stempel und Unterschrift, genau wie es die Botschaft verlangt. Dann seid ihr der Familienzusammenführung einen großen Schritt näher.
Dein Preis in 1 Minute Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.



