BAMF Asylbescheid übersetzen lassen

Du hast es geschafft. Der positive Asylbescheid vom BAMF liegt vor dir. Jetzt willst du deine Familie nachholen und dafür brauchst du diesen Bescheid übersetzt. Du reichst die Unterlagen bei der deutschen Botschaft ein, der Beamte prüft alles, nickt und setzt den Stempel. Deine Frau, deine Kinder oder deine Eltern können das Visum beantragen. Das ist genau das, was eine beglaubigte Übersetzung für dich möglich macht.

  • Akzeptiert vom Auswärtigen Amt und allen deutschen Auslandsvertretungen
  • Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer von vereidigten Übersetzern
  • In 3-4 Werktagen in deinem Postfach. Eilig? Express in 24h digital (Mo-Fr)
  • Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.
Jetzt Preis berechnen Kein Bürobesuch nötig · Express 24h verfügbar

Von vereidigten Übersetzern. Für die Familienzusammenführung.

Für die Familienzusammenführung verlangt das Auswärtige Amt eine beglaubigte Übersetzung deines Asylbescheids. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt und tragen Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Genau so, wie es die deutschen Auslandsvertretungen verlangen. Wähle beim Bestellen "PDF & Original per Post", damit du das Original mit physischem Stempel erhältst.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
ISO 18587
Post-Editing
ISO 27001
Informationssicherheit
★ 4.8/5
Trustpilot Bewertung

Akzeptiert von:

Auswärtiges Amt
Deutsche Botschaften weltweit
Deutsche Konsulate
Ausländerbehörden
BAMF

Was du für die Übersetzung brauchst

Dein BAMF-Bescheid (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ist ein mehrseitiges Rechtsdokument. Wir übersetzen alle relevanten Seiten inklusive Beglaubigung für die Behördenverwendung.

Welche Bescheide akzeptieren wir?

Positive Asylbescheide:

  • Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16a GG)
  • Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG)
  • Subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG)
  • Nationales Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG)

Dokumenttypen:

  • Originalbescheid vom BAMF
  • Gerichtsbescheid (bei Klageverfahren)
  • Zusatzbescheide und Ergänzungen
Wichtig: Für die Familienzusammenführung brauchst du in der Regel den vollständigen Bescheid. Das Auswärtige Amt prüft, ob deine Schutzform zur Familienzusammenführung berechtigt.

Brauche ich eine Apostille?

Nein. Für deutsche Auslandsvertretungen wie Botschaften und Konsulate brauchst du keine Apostille auf der Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung reicht.

Falls das Zielland (z.B. für lokale Behörden im Herkunftsland) eine Apostille verlangt, musst du diese beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht beantragen. Wir bieten keine Apostille-Services an.

Wofür brauchst du die Übersetzung?

Familienzusammenführung (Hauptfall)

Du hast Asyl in Deutschland bekommen und möchtest jetzt deine Ehefrau, deine Kinder oder deine Eltern nachholen. Die deutsche Botschaft in deinem Heimatland verlangt eine beglaubigte Übersetzung deines BAMF-Bescheids. Meist wird Englisch akzeptiert, manchmal die Landessprache.

Was du brauchst:

  • Beglaubigte Übersetzung des BAMF-Bescheids
  • Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunden deiner Familienangehörigen
  • Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde (falls verheiratet)

Visumantrag für Familienangehörige

Deine Familienmitglieder beantragen bei der deutschen Botschaft ein Visum zur Familienzusammenführung. Die Botschaft prüft deinen Asylstatus und verlangt eine beglaubigte Übersetzung des Bescheids als Nachweis.

Aufenthaltstitel für nachgezogene Familienangehörige

Nach Einreise deiner Familie muss die Ausländerbehörde in Deutschland den Aufenthaltstitel ausstellen. Auch hier kann eine beglaubigte Übersetzung des BAMF-Bescheids verlangt werden.

Behördenkorrespondenz im Ausland

Manchmal verlangen auch lokale Behörden im Herkunftsland Nachweise über deinen Asylstatus. Zum Beispiel bei der Abmeldung oder für Reisedokumente deiner Familienangehörigen.

In 3 Schritten zur beglaubigten Übersetzung

1

Hochladen

Fotografiere deinen BAMF-Bescheid mit dem Smartphone oder scanne ihn ein. Lade alle relevanten Seiten hoch und du siehst sofort deinen Preis. Transparent, keine versteckten Kosten.

2

Übersetzen und beglaubigen

Ein vereidigter Übersetzer übersetzt deinen Bescheid. Die Übersetzung wird beglaubigt: mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. So, wie es das Auswärtige Amt verlangt.

3

Lieferung

In 3-4 Werktagen hast du die beglaubigte Übersetzung im Briefkasten. Das Original per Post, eine digitale Kopie per E-Mail. Mit Klarna Rechnung bezahlst du erst, wenn du die Übersetzung erhalten hast.

Eilig? Mit Express bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr). Das Original mit Stempel folgt per Priority-Versand.

Häufige Fragen zur Übersetzung von BAMF-Bescheiden

Das hängt davon ab, was die Behörde verlangt. Für die Familienzusammenführung wird in der Regel der vollständige Bescheid benötigt, inklusive Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Im Zweifel: Frag bei der deutschen Botschaft nach oder lass den gesamten Bescheid übersetzen.

Das Auswärtige Amt akzeptiert oft Englisch. Manche Botschaften verlangen aber die Landessprache wie Arabisch, Farsi oder Türkisch. Prüf vorher bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, welche Sprache akzeptiert wird.

Standard: 3-4 Werktage. Mit Express: 24 Stunden (Mo-Fr) für die digitale Version. Das Original per Post folgt danach.

Der Preis hängt von der Seitenzahl und der Zielsprache ab. Ein typischer BAMF-Bescheid hat 5-15 Seiten. Du siehst den genauen Preis sofort, wenn du dein Dokument hochlädst, also vor der Bestellung.

Viele deutsche Botschaften akzeptieren mittlerweile digitale Kopien der beglaubigten Übersetzung per E-Mail für die erste Prüfung. Das Original per Post wird aber meist trotzdem verlangt. Prüf bei deiner Botschaft, ob das möglich ist.

Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt und erfüllen alle Anforderungen für die Verwendung bei deutschen Behörden und Auslandsvertretungen. Sie werden in der gesamten EU anerkannt.

Ja. Für die Familienzusammenführung brauchst du meist auch die Geburtsurkunden der Familienangehörigen, die Heiratsurkunde (falls verheiratet) und Nachweise über Verwandtschaftsverhältnisse. Alle diese Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden.

Asyl nach Art. 16a GG und Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG berechtigen dich voll zur Familienzusammenführung. Bei subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG gibt es die Berechtigung auch, teils mit Wartefristen. Die Art des Schutzes steht in deinem BAMF-Bescheid.

Deine Familie wartet. Starte jetzt.

Lade deinen BAMF-Bescheid hoch und sieh deinen Preis. In wenigen Tagen hast du die beglaubigte Übersetzung und kannst den nächsten Schritt zur Familienzusammenführung gehen.

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